Stiftungsorgane
1. Vorstand
Amt
- 1-3 Personen
- Kann Geschäftsführer bestellen
- Amtszeit 5 Jahre, Wiederbestellung zulässig
- Bestellung durch Kuratorium (Erstvorstand durch Stifter)
Aufgaben
- Stiftungsverwaltung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Kuratoriums
- Beschließt Mittelverwendung
- Stiftungsvertretung nach außen
2. Kuratorium
Zusammensetzung
- 3 bis 5 ständige Mitglieder plus max. 3 nicht-ständige ohne Stimmrecht
Bestellung
- Ernennung durch Stifter (Selbstbenennung möglich)
- nach deren Tod durch verbleibende Kuratoren
Amtszeit
- 5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich
- Begrenzung gilt nicht für Stifter oder deren Familienmitglieder
Mitglieder
- Nach Möglichkeit Vertreter unterschiedlicher Geschlechter, Altersgruppen, verschiedener Berufe, Religionen und ethnischer Herkunft.
- Mindestens ein Stifter oder dessen Abkömmling/Ehegatte
Aufgaben/Rechte:
- Beratung und Überwachung des Vorstands
- Anweisungen an Vorstand über Verfolgung des Stiftungszwecks
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
- Volle Informationsrechte