Unser Fokus liegt auf dem Abbau von Grenzen zwischen Disziplinen. Wir fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit und gegenseitige Befruchtung unterschiedlicher Fach- und Wissensgebiete unter besonderer Berücksichtigung unseres aktuellen Themenschwerpunkts inkl. der praktischen Umsetzung von Projekten. Unsere Satzung sieht vor, dass unsere Förderempfänger fachlich grenzüberschreitend tätig sind. Alle Projekte müssen mindestens zwei Disziplinen umfassen, die sich gegenseitig möglichst fremd sind. Weit voneinander entfernt liegende Wissensgebiete sollen so zur interdisziplinären Verknüpfung ermuntert werden.
Zur fachlichen Ausrichtung von Projekten geben wir jedes Jahr ein generelles Schwerpunktthema vor. Dieses ist hinreichend breit definiert, um eine Vielzahl von Zugängen und Betrachtungswinkel zu erlauben. Jedes Projekt, das wir unterstützen, soll sowohl interdisziplinär sein, als auch zu einem erheblichen Teil das Schwerpunktthema mitumfassen. Bis zum 30. Sept. 2019 werden nur Projekte angenommen, die das Schwerpunktthema einschließen.
Das Schwerpunktthema 2018/19 lautet Ressourcenverknappung.
Ab 1. Okt. 2019 gilt ein neues Förderthema, das im Sommer 2019 an dieser Stelle bekannt gegeben wird.
Der für dieses Jahr gültige Themenschwerpunkt Ressourcenverknappung sollte begrifflich sehr breit und in seiner Einbettung in völlig fremde Wissensgebiete verstanden werden. Es geht nicht nur um ökologische Belange, sondern um sämtliche Bereiche menschlichen Handelns, die den Umgang mit begrenzten natürlichen Ressourcen berühren. Sie können von der Selbstreinigungsfähigkeit der Ozeane, über Finanzinfrastrukturen, Bildungskapazitäten und Rechtswesen bis zum Schutz von Bienenvölkern reichen, sofern natürliche Ressourcen hiervon berührt werden.
Karsten Becker und Tim Hagenhoff
WeiterlesenJedes Jahr gibt es zwei Antragsrunden, bei denen unser Kuratorium über alle anstehenden Anträge entscheidet. Diese liegen jeweils im Mai/Juni und im November/Dezember. Der Abgabetermin für neue Anträge liegt ca. 10 Wochen vor dem Entscheidungstermin.
Alle jetzt eingehenden Anträge werden spätestens bei der nächsten Kuratoriumssitzungim Mai/Juni 2019 entschieden. Der Antragsschlusstermin für diese Sitzung ist der 14. März 2019 um 23:59.
Bitte beachten: Wir behalten uns vor, diesen Termin ohne Vorankündigung vorzuziehen, für den Fall, dass die Zahl der eingehenden Anträge unsere Kapazitäten überfordert. Wir empfehlen daher, nicht bis zum letzten Augenblick mit der Übermittlung von Unterlagen zu warten. Aus Gerechtigkeitsgründen können wir keinerlei Terminüberschreitung zulassen.
Alle Informationen zur Förderung von Projekten, zu den Voraussetzungen, unseren Erwartungen bei der Einreichung, sowie der Vorgehensweise bei der Antragsstellung finden Sie gesammelt im Bereich "Förderung".
Andrea von Braun Stiftung
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