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Fördertätigkeiten

Förderkriterien

Die Stiftung fördert nur Tätigkeiten, Projekte und Forschungsarbeiten, die den drei folgenden Kriterien entsprechen, also

  1. hinreichend trans- oder interdisziplinär sind,
  2. dem naturbasierten Klima- und Umweltschutz dienen,
  3. und sich in hohem Maße durch praktische Umsetzbarkeit auszeichnen. 

Geförderte Projekte werden in einem Auswahlprozess durch die Gremien der Stiftung bestimmt.

Die Andrea von Braun Stiftung ist offen für Kooperationen mit anderen Stiftungen, Fördereinrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Vereinen sowie frei Praktizierenden. Dies schließt ausdrücklich auch nicht-akademische Projektpartnerinnen und Projektpartner ein.

Grundsätzlich fördern wir Projekte auf der ganzen Welt, mit einem Schwerpunkt auf Europa und Deutschland.

Unser allerwichtigstes Kriterium bei der Entscheidung über Förderung ist die Erfüllung unseres Stiftungszwecks. Dabei geht es uns um den Abbau von Grenzen zwischen Disziplinen und Fachgebieten, vor allem solchen, die sonst nur wenig oder gar keinen Kontakt miteinander haben. Bei jedem Vorhaben muss deutlich werden, welche Ergebnisse zu erwarten sind und wie sich die verschiedenen betroffenen Disziplinen gegenseitig bereichern.

Darüber hinaus zielen die von uns geförderten Projekte auf naturbasierten Klima- und Umweltschutz. Wir definieren das als Förderung sogenannter ökologischer Grenzgebiete. Unter ökologischen Grenzgebieten verstehen wir ökologische Nischen und Ökosysteme, die besonders vernachlässigt, unterfinanziert und schützenswert sind und eine große ökologische Hebelwirkung haben. Dazu zählen beispielsweise Moore, Mangrovenwälder, Seegraswiesen, Graslandschaften, urbane Wälder oder alpine Weideflächen. In diesen Regionen betreiben wir nicht nur naturbasierten Umweltschutz, sondern arbeiten auch an kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Fragestellungen eng mit den Menschen vor Ort zusammen.

Antragsverfahren

  1. Schicken Sie uns zunächst eine Projektskizze an submissions@avbstiftung.de 
    - Format: 15 bis maximal 20 Zeilen lang
    - Inhalt: Thema, Zielgruppe(n), erwartete Ergebnisse, die Beziehung zu den drei Förderkriterien, Projektlaufzeit, Budget und beantragte Fördersumme, 
     
  2. Wir geben Ihnen zeitnah Bescheid, ob Sie die Förderkriterien grundsätzlich erfüllen und bitten Sie dann gegebenenfalls einen vollständigen Antrag einzureichen.
     
  3. Ein vollständiger Antrag muss Folgendes enthalten:
    - Format: je nach Projekt unterschiedlich, ca. 5 bis 10 Seiten
    - Inhalt: Kurzzusammenfassung, Thema, Zielgruppe(n), erwartete Ergebnisse, die Beziehung zu den drei Förderkriterien, Projektlaufzeit und -startzeitpunkt, detaillierter Zeitplan, detaillierter Budgetplan und beantragte Fördersumme, nützliche Referenzen (Lebenslauf, Zeugnisse, Empfehlungsschreiben usw.)

Halten Sie es kurz. Einige der besten Bewerbungen, die wir erhalten haben, waren nicht länger als fünf Seiten. Schreiben Sie klar, kurz und eindeutig in einer allgemein verständlichen Sprache. Schopenhauer hat einmal geraten: "Benutze gewöhnliche Worte, um ungewöhnliches zu sagen." Das heißt: verzichten Sie auf komplizierte Wissenschaftssprache, denn wer sich über Disziplingrenzen hinweg verständigen will, kann dies nur in einer Sprache tun, die jedem Zeitungsleser geläufig ist.

Was wir nicht fördern

- Vorhaben, die nicht den Förderkriterien entsprechen

- reine Druckkostenzuschüsse

- Studiengänge