Stiftungsorgane

1. Vorstand

Amt

  • 1-3 Personen
  • Kann Geschäftsführer bestellen
  • Amtszeit 5 Jahre, Wiederbestellung zulässig
  • Bestellung durch Kuratorium (Erstvorstand durch Stifter)

Aufgaben

  • Stiftungsverwaltung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Kuratoriums
  • Beschließt Mittelverwendung
  • Stiftungsvertretung nach außen

2. Kuratorium

Zusammensetzung

  • 3 bis 5 ständige Mitglieder plus max. 3 nicht-ständige ohne Stimmrecht

Bestellung

  • Ernennung durch Stifter (Selbstbenennung möglich)
  • nach deren Tod durch verbleibende Kuratoren

Amtszeit

  • 5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich
  • Begrenzung gilt nicht für Stifter oder deren Familienmitglieder

Mitglieder

  • Nach Möglichkeit Vertreter unterschiedlicher Geschlechter, Altersgruppen, verschiedener Berufe, Religionen und ethnischer Herkunft.
  • Mindestens ein Stifter oder dessen Abkömmling/Ehegatte

Aufgaben/Rechte:

  • Beratung und Überwachung des Vorstands
  • Anweisungen an Vorstand über Verfolgung des Stiftungszwecks
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts
  • Volle Informationsrechte